Im folgenden Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, ob einem Vermieter auf Basis der Rechtsfigur des "stellvertretenden Commodums" ein Anspruch auf (allenfalls verhältnismäßige) Herausgabe eines an den Mieter ausbezahlten "Lockdown-Umsatzersatzes" zusteht.
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