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Abberufung eines verwaltenden Miteigentümers

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2021/52immolex 2021, 104 - 105 Heft 3 v. 10.3.2021

Ein verwaltender Miteigentümer kann aus wichtigem Grund abberufen werden. Bei der Beschlussfassung hat auch dieser verwaltende Miteigentümer ein Stimmrecht. Seine Abberufung kann auch von der Minderheit der Miteigentümer, allerdings nur gemeinsam, gegen die Mehrheit durchgesetzt werden.

6 Ob 169/20a

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