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Übergang eines Vorkaufsrechts auf die übernehmende GmbH als Gesamtrechtsnachfolgerin einer GmbH & Co KG

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturMartin Eberweinimmolex 2021/53immolex 2021, 106 - 107 Heft 3 v. 10.3.2021

Bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften erlöschen auch die der übertragenden Gesellschaft zustehenden Gestaltungsrechte in Form eines Wiederkaufs- oder eines Vorkaufsrechts an Liegenschaften nicht. Sie gehen aufgrund der mit solchen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen verbundenen Gesamtrechtsnachfolge auf eine andere Gesellschaft über.

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