Mit der Novelle LGBl für Wien 2020/61 hat der Gesetzgeber ab 1. 2. 2021 die Möglichkeit geschaffen, vollständig digitale Bauverfahren zu führen. Auf diese Weise sollen Bauverfahren sowohl auf Seite der Einreicher als auch der Behörde vereinfacht und beschleunigt werden.
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