Am 20. 11. 2020 wurde ein Initiativantrag (FN ) im Parlament eingebracht, mit dem ab 1. 1. 2021 die Einführung einer Zinsschranke erfolgt. Die Einführung dieser Bestimmungen in Österreich hat zum Ziel, den Vorgaben der EU aus der Anti Tax Avoidance Directive zur Bekämpfung von Steuervermeidung Rechnung zu tragen, indem (überhöhte) Zinszahlungen durch Beschränkung der Abzugsfähigkeit limitiert werden sollen. Die Zinsschranke sieht vor, dass Zinsüberhänge maximal im Ausmaß von 30 % des steuerlichen EBITDA abzugsfähig sind. Die Zinsschranke ergänzt die bereits bestehenden Abzugsverbote für fremdfinanzierte Beteiligungsanschaffungen im Konzern sowie für Zinszahlungen an niedrigbesteuerte Konzernunternehmen.