Der Beitrag behandelt die haftungsrechtliche Verantwortung einer Immobilienmaklerin gegenüber ihrem Auftraggeber für eine sorgfaltswidrige Verkehrswertermittlung im Spanungsverhältnis zwischen einerseits der in der Bewertung anzunehmenden Schätzungsbandbreite und andererseits dem Erfordernis, das Bewertungsergebnis nachvollziehbar darzustellen.
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