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Unzulässige vorzeitige Auszahlung bei fehlender baubehördlicher Benützungserlaubnis

BauträgervertragsrechtRechtsprechungJudikaturHelmut Böhmimmolex 2021/167immolex 2021, 350 - 352 Heft 10 v. 7.10.2021

Für die Fertigstellung des eigentlichen Vertragsgegenstands (und der Gesamtanlage) ist die baubehördliche Benützungserlaubnis erforderlich.

Zum "eigentlichen Vertragsgegenstand" gehört auch das Zugehör (hier: Kellerabteil).

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