Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen FI-Schalter mit 100 mA gegen einen solchen mit 30 mA Nennfehlerstrom auszutauschen, wenn er beweist, dass von der elektrischen Anlage dennoch keine Gesundheitsgefährdung ausgeht.
5 Ob 180/18h
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen FI-Schalter mit 100 mA gegen einen solchen mit 30 mA Nennfehlerstrom auszutauschen, wenn er beweist, dass von der elektrischen Anlage dennoch keine Gesundheitsgefährdung ausgeht.
5 Ob 180/18h