Das StudHG trat 1986 in Kraft und war nach über 30 Jahren nicht mehr zeitgemäß. Das ursprüngliche Charakteristikum von Studentenheimen, die Gemeinnützigkeit, verlor über die letzten Jahre an Bedeutung; zudem bestanden Lücken zum MRG, die geschlossen werden sollten. Der vorliegende Artikel fasst die wesentlichen Änderungen zum StudHG, die mit 1. 9. 2019 in Kraft treten, für gemeinnützige und nicht-gemeinnützige Betreiber zusammen.
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