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Änderung der Widmung eines WE-Objekts

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungN. N.immolex 2019/14immolex 2019, 53 - 55 Heft 2 v. 31.1.2019

Die Widmung und auch eine allfällige Umwidmung eines WE-Objekts sind nach der privatrechtlichen Vereinbarung der WEer zu beurteilen; eine derartige Vereinbarung kann auch konkludent erfolgen. Ein Verzicht auf eine Anteilsberichtigung ist unwirksam.

5 Ob 179/17k

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