Zusammenfassung: In entschiedener Sache widmet sich der OGH der Frage, ob ein Irrtum über die zeitnahe Vermietbarkeit eines Bestandsobjekts den Käufer zur Anfechtung des Vertrages berechtigt. Liegt ein beachtlicher Geschäftsirrtum über eine wertbildende Eigenschaft vor?
Rechtsgrundlagen: § 871 ABGB; § 1 MRG; § 2 Abs 1 MRG; § 49d MRG