Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Anwendbarkeit des Außerstreitverfahrens im Wohnungseigentumsrecht nach. Dabei klärt die erkennende Instanz die Frage, wie es dahingehend um Streitigkeiten betreffend die Benutzung einer gemeinsamen Sache sowie um die Geltendmachung eigenmächtiger Änderungen bestellt ist.
Rechtsgrundlagen: § 838a ABGB