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Haftung beider Anrainer bei Sturz in der Straßenmitte

SchadenersatzrechtJudikaturDr. MMag. Clemens Limberg, LL.M., RAA (Anmerkung)immolex 2012/72immolex 2012, 219 - 220 Heft 7 und 8 v. 1.7.2012

§ 93 StVO

Vorliegende Entscheidung analysiert die Frage, welcher Anrainer schadenersatzrechtlich aufgrund der Nichtvornahme entsprechender Streumaßnahmen dafür einzustehen hat, dass ein Geschädigter genau in der Mitte einer Straße zu Sturz kommt.

OGH 2 Ob 194/11k

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