§ 93 StVO
Vorliegende Entscheidung analysiert die Frage, welcher Anrainer schadenersatzrechtlich aufgrund der Nichtvornahme entsprechender Streumaßnahmen dafür einzustehen hat, dass ein Geschädigter genau in der Mitte einer Straße zu Sturz kommt.
OGH 2 Ob 194/11k