Zusammenfassung: Gegenständlicher Entscheidung wohnt die Frage inne, unter welchen gegebenen Voraussetzungen Kosten doppelter Haushaltsführung steuerrechtlich in Anschlag gebracht werden können. Ist konkret eine berufliche Veranlassung gegeben?
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 20 Abs 1 EStG