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Grundsteuerbefreiung (OÖ) für neugeschaffene Wohnungen mit höchstens 150 m² Nutzfläche

SteuerrechtJudikaturIng. Mag. Walter Stingl, StB, WP (Anmerkung)immolex 2012/74immolex 2012, 221 - 222 Heft 7 und 8 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung klärt die Frage, ob bei der Grundsteuerbefreiung in Oberösterreich für neugeschaffene Wohnungen mit höchstens 150 m² Nutzfläche in eben diese Fläche auch ein Saunaraum in einem Keller einzubeziehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 1 OÖ GrundsteuerbefreiungsG 1968; § 3 Abs 1 OÖ GrundsteuerbefreiungsG 1968

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