Zusammenfassung: In entschiedener Sache erhellt der OGH die Frage, ob der Vermieter dazu verhalten werden kann, die Dauer im Hausflur ausgehängter Betriebskostenabrechnungen zu kontrollieren. Ist von einer Mindestfrist dafür auszugehen?
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 3 MRG