Zusammenfassung: In gegenständlicher Sache thematisiert das Höchstgericht die Frage, ob im Anwendungsbereich des MRG ein Mietvertrag, konkret ein Immobilienleasing-Vertrag, schlüssig verlängert wurde. kann der Bestandnehmer den "neuen" Endtermin durchsetzen?
Rechtsgrundlagen: § 29 MRG; § 1114 ABGB; § 569 ZPO