Zusammenfassung: Vorliegender Leitsatz befasst sich differenzierend mit den Begriffsbildern des Unternehmers sowie des Konsumenten und setzt dahingehend unter anderem mit Hilfe des Organisationsbegriffes an, um eine Abgrenzung zu schaffen.
Rechtsgrundlagen: § 1090 ABGB; § 1 KSchG; § 1 UGB