Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung widmet sich klärend der Frage, ob ein Mieter darauf beharren kann, dass der Vermieter nicht selbst im "Pfusch" Verbesserungen vornimmt, sondern diese einem Profi durchführen lässt. Kann der Bestandnehmer dem Vermieter den Zutritt verwehren?
Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB