Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob es für die Erwirkung einer Rangordnung durch den überlebenden Eigentumspartner reicht, wenn dieser eine Sterbeurkunde vorlegt.
Rechtsgrundlagen: § 13 WEG; § 14 WEG; § 53 Abs 1 GBG
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob es für die Erwirkung einer Rangordnung durch den überlebenden Eigentumspartner reicht, wenn dieser eine Sterbeurkunde vorlegt.
Rechtsgrundlagen: § 13 WEG; § 14 WEG; § 53 Abs 1 GBG