Zusammenfassung: In entschiedener Sache wendet sich der Gerichtshof der Frage zu, wie sich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den aus dem Familienrecht stammenden Benützungsanspruch des Ehegatten auswirkt.
Rechtsgrundlagen: § 97 ABGB; § 863 ABGB; § 1041 ABGB; § 1090 ABGB; § 1295 ABGB