Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob von einem Rauchverbot im Café eines Einkaufszentrums auch solche Räume erfasst werden, die von einer offenen Glasschiebewand abgegrenzt werden.
Rechtsgrundlagen: § 13 TabakG; § 13a Abs 1 TabakG; § 13c TabakG; § 14 TabakG