Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung klärt die Frage inhaltlich, ob auch eingefriedete Gärten als Notweg in Anspruch genommen werden können.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 3 NWG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung klärt die Frage inhaltlich, ob auch eingefriedete Gärten als Notweg in Anspruch genommen werden können.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 3 NWG
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