Zusammenfassung: Lindinger widmet sich mit seinem Beitrag der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die nachträgliche mangelhafte Errichtung einer Duschkabine in einem Bestandobjekt den Vermieter zur Vornahme einer Kündigung ermächtigt.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 Z 3 MRG; § 1118 ABGB