Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Ersichtlichmachung öffentlich rechtlicher Verpflichtungen im Grundbuch.
Rechtsgrundlagen: § 94 GBG; § 472 ABGB
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Ersichtlichmachung öffentlich rechtlicher Verpflichtungen im Grundbuch.
Rechtsgrundlagen: § 94 GBG; § 472 ABGB
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