Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob entgangener Mietzins aufgrund einer mangelhaften Werkbestellung als entgangener Gewinn zu werten ist.
Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB; § 1168a ABGB; § 1295 ABGB
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob entgangener Mietzins aufgrund einer mangelhaften Werkbestellung als entgangener Gewinn zu werten ist.
Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB; § 1168a ABGB; § 1295 ABGB