Zusammenfassung: In Hinblick auf die Reichweite der Erhaltungspflicht des Fruchtnießers geht der OGH in vorliegender Entscheidung der Frage nach, ob Bauführungen aufgrund des Alters eines Gebäudes von dieser erfasst werden.
Rechtsgrundlagen: § 513 ABGB; § 514 ABGB; § 515 ABGB; § 1096 ABGB