Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht das Gericht der Frage nach, ob Miteigentum zwischen Vor- und Nacherben vorliegt. Wie ist in Hinblick auf die Themenerbeiche des Erhaltungsaufwandes und der Teilung von Zivilfrüchten vorzugehen?
Rechtsgrundlagen: § 838a ABGB