Zusammenfassung: Der vorliegenden Sache wohnt die Frage inne, ob die verbliebenen Miteigentümer an frühere Gebrauchsregelungen bei der Veräußerung eines Miteigentumsanteils gebunden sind. Wie ist dabei die Bindung der Miteigentümer im Innenverhältnis zu werten?
Rechtsgrundlagen: § 834 ABGB