Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob der Verwalter auch an einen Mehrheitsbeschluss in Bezug auf das Verwaltungsverhältnis gebunden ist, wenn er ein Verfahren auf Feststellung der Unwirksamkeit der Verwalterkündigung anstrengt.
Rechtsgrundlagen: § 21 WEG