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Außerstreitiges Verfahren nach § 838a ABGB - Abgrenzung anhand des Klagsgrundes

ZivilprozessrechtJudikaturBearb. v. Dr. Christian Prader, RAimmolex-LS 2012/84immolex-LS 2012, 296 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Vorliegend klärt der erkennende Senat, ob in Bezug auf die Geltendmachung des Rechts, ein Gebäude betreten zu dürfen, Außerstreitrecht oder doch das streitige Verfahren anzuwenden ist. Wie ist abzugrenzen?

Rechtsgrundlagen: § 838a ABGB; § 523 ABGB

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