Zusammenfassung: Der OGH stellt auf dem Weg zu seiner Entscheidung fest, ob der Vermieter frei wählen darf, von welchem Mieter er die Duldung von Verbesserungsarbeiten verlangen kann. Hat er auf einen anderen Mieter auszuweichen?
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 Z 1 MRG