Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich der Fachsenat des OGH der Frage zu, unter welchen Voraussetzungen ein Bestandgeber erfolgreich eine Unterlassungsklage aufgrund der Veränderung eines Betriebs und wegen der daraus folgenden intensiveren Benützung des Bestandgegenstandes führen kann.
Rechtsgrundlagen: § 1098 ABGB; § 30 Abs 2 Z 7 MRG