§ 3 Abs 1 Z 3 WEG
Vorliegendes Judikat hatte sich mit der Begründung von Wohnungseigentum in der Sonderform der Naturalteilung eingehend zu befassen.
OGH 29.3.2011, 5 Ob 209/10m
§ 3 Abs 1 Z 3 WEG
Vorliegendes Judikat hatte sich mit der Begründung von Wohnungseigentum in der Sonderform der Naturalteilung eingehend zu befassen.
OGH 29.3.2011, 5 Ob 209/10m