Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage der solidarischen Haftung des Wohnungseigentümers mit der Eigentümergemeinschaft für Erhaltungsansprüche allgemeiner Liegenschaftsteile nach.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 3 WEG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage der solidarischen Haftung des Wohnungseigentümers mit der Eigentümergemeinschaft für Erhaltungsansprüche allgemeiner Liegenschaftsteile nach.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 3 WEG
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