§ 1118 ABGB
Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass einem Vermieter kein direkter Räumungsanspruch gegen einen Dritten, der sein Recht vom Mieter ableitet, zusteht.
OGH 22.3.2011, 3 Ob 33/11s
§ 1118 ABGB
Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass einem Vermieter kein direkter Räumungsanspruch gegen einen Dritten, der sein Recht vom Mieter ableitet, zusteht.
OGH 22.3.2011, 3 Ob 33/11s