Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung hatte sich das erkennende Gericht zur Qualifikation einer Garage als Gemeinschaftsanlage zu äußern.
Rechtsgrundlagen: § 24 MRG
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Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung hatte sich das erkennende Gericht zur Qualifikation einer Garage als Gemeinschaftsanlage zu äußern.
Rechtsgrundlagen: § 24 MRG
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