Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung hatte sich iZm der Beurteilung einer Garage als Gemeinschaftsanlage mit Kostenfragen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 2 MRG
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Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung hatte sich iZm der Beurteilung einer Garage als Gemeinschaftsanlage mit Kostenfragen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 2 MRG
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