Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob ein Zuschlag von 10% auf den Richtwertzins für einen Erstbezug nach Generalsanierung zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 2 MRG
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob ein Zuschlag von 10% auf den Richtwertzins für einen Erstbezug nach Generalsanierung zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 2 MRG
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