Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung thematisiert den nachgeholten Instandsetzungsaufwand. Zu klären war dabei die Aktivierungspflicht von Aufwendungen für Fensterrenovierungen durch den Käufer einer Liegenschaft, die er bereits im Vorfeld betrieblich gemietet hatte.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 7 EStG 1988; § 6 EStG 1988