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Zur Präklusion des Mietzinsanhebungsrechts nach § 12a und § 46a MRG

Miet- und WohnrechtAufsatzFH-Doz. Mag. Christoph Kothbauerimmolex 2010, 364 Heft 12 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag widmet sich Fragen iZm Präklusivfristen hinsichtlich der Anhebungstatbestände des § 12a sowie 46a MRG. Auf welche Tatbestände ist die 6-Monats-Frist des § 12a Abs 2 MRG unter Heranziehung der Rechtsprechung anwendbar?

Rechtsgrundlagen: § 12a MRG; § 46a MRG

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