Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag widmet sich Fragen iZm Präklusivfristen hinsichtlich der Anhebungstatbestände des § 12a sowie 46a MRG. Auf welche Tatbestände ist die 6-Monats-Frist des § 12a Abs 2 MRG unter Heranziehung der Rechtsprechung anwendbar?
Rechtsgrundlagen: § 12a MRG; § 46a MRG