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Aufwendungen eines Behinderten für Garten- (Sichtschutz) und Terrassenarbeiten keine außergewöhnliche Belastung

SteuerrechtJudikaturimmolex 2010/139immolex 2010, 361 - 362 Heft 12 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte der VwGH das Element der Zwangsläufigkeit iZm Aufwendungen, die ein Behinderter für Terrassenbepflanzungen aufbringt, ohne die die Benützung der Wohnung für ihn unzumutbar ist, zu beurteilen.

Rechtsgrundlagen: § 34 EStG

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