§ 33 MRG
Auch vor der WRN 2006 und unter der Voraussetzung der Kaufmannseigenschaft von Mieter und Vermieter war nur eine gerichtliche Kündigung zulässig.
OGH 8.03.2007, 2 Ob 224/06i
§ 33 MRG
Auch vor der WRN 2006 und unter der Voraussetzung der Kaufmannseigenschaft von Mieter und Vermieter war nur eine gerichtliche Kündigung zulässig.
OGH 8.03.2007, 2 Ob 224/06i