§ 1120 ABGB
Der OGH erläutert, dass in einem Pachtvertrag festgelegte Kündigungstermine oder ein Kündigungsverzicht keine Bindungswirkung für den Einzelrechtsnachfolger entfalten.
OGH 22.02.2007, 8 Ob 7/07y
§ 1120 ABGB
Der OGH erläutert, dass in einem Pachtvertrag festgelegte Kündigungstermine oder ein Kündigungsverzicht keine Bindungswirkung für den Einzelrechtsnachfolger entfalten.
OGH 22.02.2007, 8 Ob 7/07y