§ 30 Abs 2 Z 6 MRG; § 33 Abs 1 MRG
Das jahrelange Ersuchen des Vermieters um Aufgabe der Mietrechte wegen Nichtbenützung der Wohnung und das Angebot einer Mietrechtsablöse rechtfertigt die Annahme bezüglich des Nichtvorliegens eines Verzichts auf die Kündigungsrechte des Vermieters.