§ 2 Abs 1 MRG
Unter der Voraussetzung des bereits begründeten Rechtsbesitzes des Hauptmieters entfaltet ein druch den außerbücherlichen Erwerber einer Eigentumswohnung abgeschlossener Hauptmietvertrag auch für den Rechtsnachfolger Bindungswirkung.
§ 2 Abs 1 MRG
Unter der Voraussetzung des bereits begründeten Rechtsbesitzes des Hauptmieters entfaltet ein druch den außerbücherlichen Erwerber einer Eigentumswohnung abgeschlossener Hauptmietvertrag auch für den Rechtsnachfolger Bindungswirkung.