§ 25 MRG
Der OGH nimmt zur Bemessung des zulässigen Entgelts und des angemessenen Gewinns bei nur noch geringfügigem Restnutzungswert der vom Untermieter bereitgestellten Einrichtungsobjekte Stellung.
§ 25 MRG
Der OGH nimmt zur Bemessung des zulässigen Entgelts und des angemessenen Gewinns bei nur noch geringfügigem Restnutzungswert der vom Untermieter bereitgestellten Einrichtungsobjekte Stellung.