§ 8 WaffG; § 25 WaffG
Bereits ein einziger Vorfall (in concreto: Abwehr von Tauben mit einem Luftdruckgewehr) kann so starke Zweifel an der Verlässlichkeit des Hausverwalters begründen, die den Entzug des Waffenpasses rechtfertigen.
§ 8 WaffG; § 25 WaffG
Bereits ein einziger Vorfall (in concreto: Abwehr von Tauben mit einem Luftdruckgewehr) kann so starke Zweifel an der Verlässlichkeit des Hausverwalters begründen, die den Entzug des Waffenpasses rechtfertigen.