§ 140 ABGB
Bloße Miteigentumsrechte an der Wohnung schließein die Anrechnung der fiktiven Mietersparnis als Naturalunterhalt nicht aus. Kreditrückzahlungen und die Begleichung der Betriebskosten durch den betreuenden Elternteil bestimmen den Anrechnungsumfang.