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E 57 Wohnkostenbeihilfe für Grundwehrdiener/Zivildiener bei Anmietung einer eigenen Wohnung

Aktuellste LeitsätzeWohn- und Mietrechtimmolex 2007/57immolex 2007, 122 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 31 Abs 1 Z 3 HGG

Der Wohnungswechsel eines Grundwehrdieners nach Rechtsgültigkeit der Einberufung bzw eines Zivildieners nach Bewilligung des Zuweisungsbescheids hat nicht den Wegfall des Anspruchs auf Wohnkostenbeihilfe zur Folge. Die Berechnung der Wohnkostenbeihilfe erfolgt allerdings auf Grundlage der Kosten für die ehemalige Wohnung.

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